Tagesangelkarte Stienitzsee Jugend

Mit dieser Angelberechtigung darf im Stienitzsee (Angelbereich gemäß grafischer Darstellung), vom Gültigkeitszeitpunkt bis 23:59 Uhr des selben Tages, der Fischfang mit maximal 2 Friedfischangeln (mit gültigem Fischereischein 2 Handangeln) betrieben werden. Altersbeschränkung: 8. bis 18. Lebensjahr.

Tagesangelkarte für Stienitzsee Hennickendorf für Kinder und Jugendliche vom 8. – 18. Lebensjahr.

Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit 2 Handangeln in dem auf der Karte gekennzeichnetem Bereich fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn – oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen.
Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen.
Unbeköderte Reserveangeln dürfen mitgeführt werden.
Die Verwendung von Geräten, die den Anhieb selbsttätig setzen, ist verboten.

Bedingungen bei der Ausübung des Angelns auf dem Stienitzsee

1. Der Bewirtschafter (LAVB) hat das Vorrecht vor dem Angler, er darf in Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert werden.
2. Von stehenden Fischfanggeräten und ständigen Fischereieinrichtungen ist ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten.
3. Beim Angeln sind die Angelkarte und der Nachweis über die Zahlung der Fischereiabgabe mitzuführen.
4. Die Benutzung der Raubfischangel ist nur mit gültigen Fischereischein gestattet.
5. Das Betreten und Befahren des Geleges (mit Überwasser- und Schwimmblattpflanzen bewachsene Ufer- bzw. Flachwasserzone) ist untersagt.
6. Die Verwendung von Fischen und Fischfetzen (Fischstücken) als Köder beim Friedfischangeln ist verboten. Fische und Fischfetzen (Fischstücken) gelten als Raubfischköder.
7. An einem Angeltag dürfen nur insgesamt 3 Fische der Arten     - Hecht, Zander, Aal     Karpfen, Schleie gefangen und angeeignet werden.
8. Geangelte untermaßige Fische sind vorsichtig und sofort in das Gewässer zurückzusetzen.
9. Als Köderfische dürfen nur getötete Barsche, Rotfedern, Plötzen, Bleie und Güstern verwendet werden. Köderfische dürfen nur am Tage ihres Fanges und in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden.
10. Mindestmaß für folgende Fischarten sind:
45 cm für Hecht und Zander, 35 cm für Spiegel,- Leder und Schuppenkarpfen, 50 cm für Aal
11. Als Schonzeiten gelten für die Fischarten:
Hecht     1. Februar bis 31. März                 
Zander    1. April bis 31. Mai                        
Rapfen    1. April bis 30. Juni
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stienitzsee

Inhaber Daten

⃰  Pflichtfelder

  • Preis: 5,00 € (inkl. USt. 19%)